M wie Mutterschaftsgeld

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Während der Mutterschutzfrist steht jeder Frau Mutterschaftsgeld zu.

Sind Sie gesetzlich krankenversichert und pflichtversichert, melden Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse. Das Mutterschaftsgeld kann frühestens sieben Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin beantragt werden, da die ärztliche Bescheinigung erst eine Woche vor Beginn der Schutzfrist ausgestellt werden darf.

Wenn Sie familienversichert oder privat versichert sind, erhalten Sie Informationen und Antragsformulare auf der Internetseite des Bundesamtes für Soziale Sicherung – auch über den Link oder QR-Code auf unserer Internetseite.

Icon Kontaktdaten Kontaktdaten

Hotline: 0228 619-1888
(Montag bis Freitag 9:00–12:00 Uhr, donnerstags zusätzlich 13:00–15:00 Uhr)

Icon Links Weiterführende Links

Weiterführende Informationen für selbstversicherte Frauen bei einer gesetzlichen Krankenkasse:

https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/mutterschaftsleistungen

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Weiterführende Informationen für familienversicherte und privatversicherte Frauen des Bundesamt für Soziale Sicherung:

https://www.bundesamtsozialesicherung.de/de/mutterschaftsgeld/ueberblick/

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