V wie Verhütungsmittelfonds
Allgemeine Informationen
Seit dem 1. Januar 2020 gibt es im Kreis Heinsberg einen Verhütungsmittelfonds. Dieser Fonds hilft Frauen mit wenig Geld, wichtige Verhütungsmittel zu bekommen.
Der Fonds bezahlt vor allem langfristige Verhütungsmittel wie:
- Implanon (ein Hormonstäbchen),
- Kupferspirale,
- Dreimonatsspritze oder ähnliche Mittel.
Welche Verhütungsmethode die richtige ist, entscheidet die Frauenärztin oder der Frauenarzt. Sie oder er stellt auch eine Verordnung aus, die für die Antragstellung wichtig ist.
In Ausnahmefällen kann auch die Anti-Baby-Pille bezahlt werden – aber nur, wenn die Ärztin oder der Arzt bestätigt, dass sie das einzige passende Mittel für die Frau ist.
Wer kann den Fonds nutzen?
Frauen, die
- kein eigenes Einkommen haben,
- oder Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB XII) bekommen,
- oder Unterstützung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten,
- oder Kindergeldzuschlag oder Wohngeld bekommen,
- oder BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe beziehen,
- oder ein ähnliches geringes Einkommen haben.
So geht die Antragstellung:
- Der Antrag muss schriftlich beim Amt für Soziales in der Kreisverwaltung Heinsberg gestellt werden.
- Es gibt dafür einen Antragsvordruck, den man herunterladen kann unter dem Serviceportal Kreis Heinsberg - Verhütungsmittelfonds
- Dem Antrag müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:
- Die ärztliche Verordnung für das Verhütungsmittel,
- Nachweise über das Einkommen,
- Ein Kostenvoranschlag für das Verhütungsmittel.
- Bei der Anti-Baby-Pille ist außerdem eine Bestätigung der Ärztin oder des Arztes nötig, dass diese Pille das einzige geeignete Verhütungsmittel ist.
Kontaktdaten
Bei Rückfragen melden Sie sich bitte beim
Amt für Soziales
Leistungen zum Lebensunterhalt
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
Te.: 02452 135005