Hoffnung für Alleinerziehende

8.11.2016

Bund und Länder haben sich im Oktober 2016 darauf geeinigt, gravierende Änderungen beim Unterhaltsvorschuss vorzunehmen, die bereits ab Januar 2017 in Kraft treten sollen.

Bislang wird der Unterhaltsvorschuss nur bis zum 12. Lebensjahr eines Kindes und höchstens für 72 Monate gewährt, wenn ein Unterhaltspflichtiger nicht für sein Kind zahlt.

Die Altersgrenze soll nun auf das 18.Lebensjahr angehoben werden. Zudem soll die Bezugsdauergrenze innerhalb dieser Zeit komplett wegfallen.

"Wir gehen davon aus, dass ein Ausbau des Unterhaltsvorschusses Kinder von Alleinerziehenden aus der Armut holt", stellt Solveig Schuster, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV), fest.

Frühe Hilfen Kreis Heinsberg Babyfon Logo