Aktuelles

Hier finden Sie aktuelle Informationen rund um das Thema "Frühe Hilfen" im Kreis Heinsberg.

Schwangere im Kreis Heinsberg sollten sich sehr zeitig um eine Hebamme kümmern!

20.1.2017

Jede Frau wird im Krankenhaus bei der Geburt durch eine Hebamme unterstützt. Aber Hebammen leisten noch viel mehr, schon in der Schwangerschaft und auch nach der Geburt zuhause. Und das Beste ist: Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für die individuelle Begleitung durch eine Hebamme. Nutzen Sie für sich und Ihr Baby die Möglichkeiten, die eine Hebammenbetreuung bietet und kümmern Sie sich zeitig persönlich um eine Hebamme!

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RefuShe: App für geflüchtete Frauen informiert über Rechte und Unterstützungsangebote in Deutschland

17.1.2017

Mehr als 80 Prozent der Geflüchteten nutzen das Internet, vor allem das Smartphone. Die App "RefuShe" informiert in fünf Sprachen (Deutsch, Englisch, Arabisch, Kurdisch, Paschtu) über Themen wie Gleichberechtigung, Gewaltfreiheit und Selbstbestimmung. Die App bietet den Frauen Kontakte zu Frauenberatungsstellen und Hilfeeinrichtungen sowie Notrufnummern.Eine Navigationsfunktion führt die Nutzerinnen zu Beratungsstellen in ihrer Nähe. Die App „RefuShe“ für Android-Handys kann ab sofort kostenlos im Google Playstore heruntergeladen werden

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Frohe Weihnachten!

22.12.2016

Das Team der Frühen Hilfen wünscht allen Menschen frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr! Vielen Dank für die vertrauensvolle Zusammenarbeit im Netzwerk, das in diesem Jahr sehr gewachsen ist. Wir freuen uns gemeinsam mit Ihnen auf das nächste Jahr. Dorothea Krollmann Leiterin der Koordinationsstelle der Frühen Hilfen im Kreis Heinsberg

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Eine Chance auf Berufsausbildung in Teilzeit für Eltern:TEP

22.11.2016

Manchmal lassen sich Elternschaft und Ausbildung nur schwer unter einen Hut bringen. TEP richtet sich an Frauen und Männer in familiärer Verantwortung, die ihr Kind betreuen und die dennoch eine Ausbildung absolvieren möchten. Besuchen Sie bei Interesse die Informationsveranstaltung am 1.12.2016!

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Kindesunterhalt erhöht sich ab 1.1.2017: Die neue Düsseldorfer Tabelle

21.11.2016

Der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder erhöht sich zum 1. Januar 2017. Diese Erhöhung des Mindestunterhalts beruht auf einer Entscheidung des Gesetzgebers in der „Verordnung zur Festlegung des Mindestunterhalts minderjähriger Kinder“ gem. § 1612 a Abs. 1 BGB vom 03.12.2015. Die Erhöhung des Mindestunterhalts führt zur Änderung auch der Bedarfssätze der 2. – 10. Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle.

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